Refresh für Pflegesachverständige
Seminar / Workshop
Beginn:
regelmäßig
Angebotsform:
Seminar
Veranstaltungsort:
Dauer:
Zweitägiges Präsenzseminar
Unterrichtszeiten:
09:00-16:00 Uhr, anschließend 16:00 – 18:00 Uhr GetTogether
Kosten:
479 EUR nicht kombinierbar mit Rabatten oder Rabattaktionen!
Inhalte
LEHRPLAN
Entwicklungen in der Pflegebegutachtung
Neuausrichtung des § 18 SGB XI
Aktualisierung der Begutachtungsrichtlinien
Best-Practice
Austausch und Diskussion
Voraussetzungen
Das Refresher-Seminar richtet sich an Pflegesachverständige.
Fördermöglichkeiten
Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Das Ziel dieses Seminars ist es, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten als unabhängige Pflegesachverständige und Gutachter im Rahmen des §53a SGB XI zu aktualisieren und zu erweitern. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit anderen Pflegesachverständigen und Gutachtern auszutauschen, bewährte Praktiken zu diskutieren und Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Das Seminar wird von unseren erfahrenen Experten Didar Dündar und Jens Henseleit auf dem Gebiet der Pflegebegutachtung geleitet. Sie werden aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des §18 SGB XI diskutieren und mehr über die damit verbundene Aktualisierung der Begutachtungsrichtlinie erfahren, um weiterhin qualitativ hochwertige Gutachten erstellen zu können.
Neben Wissenstransfer und konstruktivem Austausch soll der Tag der Netzwerkpflege dienen. Bei einem kühlen Getränk auf unserer Dachterrasse könne Sie den ersten Seminartag ausklinken lassen und sich mit Kolleg*innen austauschen sowie wertvolle Kontakte knüpfen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für Ihre Teilnahme an, um sicherzustellen, dass wir Ihnen einen Platz reservieren können.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann als jährliche Nachschulungspflicht für die unabhängigen Gutachter*innen nach § 53 a SGB XI anerkannt werden.