Pflegeberater*in, nach §7a SGB XI Teilzeit
Fernlehrgang
Beginn:
regelmäßig
Angebotsform:
Fernlehrgang
Veranstaltungsort:
bequem von überall aus
Dauer:
12 Monate (Teilzeit)
Unterrichtszeiten:
Sie entscheiden flexibel, wann und wo Sie lernen.
Maßnahmenummer:
962/624/20
Kosten:
2.196 EUR (inkl. Prüfungsgebühren)
Inhalte
Lehrplan
Modul 1: Grundlagen Pflegefachwissen
Modul 2: Case Management in der Pflege
Modul 3: Recht in der Pflege
Eine Förderung ist möglich z.B. durch:
- Bildungsgutschein
Der Fernlehrgang kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gefördert werden. Mit dem Bildungsgutschein werden Ihre Lehrgangskosten übernommen, und evtl. Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Sie haben weiterhin Anspruch auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt.
- Bildungsprämie
Die Bildungsprämie können Sie als Prämiengutschein oder durch das sogenannte Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden Bildungsangebote, die für die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit von Bedeutung sind, mit ihr gefördert.
- Bildungskredit
Mit dem Bildungskredit finanzieren Sie Ihre Erstausbildung zinsgünstig. Den Bildungskredit können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen bzw. Vermögen oder dem der Eltern beantragen.
- WeGebAU
Als Mitarbeiter eines Unternehmens können Sie Zusatzqualifikationen erwerben oder fehlende Berufsabschlüsse nachholen - ohne Ihre Arbeit kündigen zu müssen. Die Kosten für Ihren Lehrgang werden bis zu 100% übernommen.
- Rententräger und Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, übernehmen Rententräger oder Berufsgenossenschaften (oder Unfallkasse) die Kosten für Ihren Fernlehrgang. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Voraussetzungen
Für den Einstieg müssen Sie diese formalen Voraussetzungen erfüllen:
Nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes (PDF von www.gkv-spitzenverband.de) sind als geeignete Berufsgruppen folgende genannt:
Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/innen),
Sozialversicherungsangestellte/r mit relevantem Praktikum oder
ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik mit relevantem Praktikum.
Andere Berufe und Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/Studieninhalte einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben
In Absprache mit uns sind in Einzelfällen Ausnahmen möglich. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Fördermöglichkeiten
Zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Abschluss
Zeugnis, Trägerzertifikat
Zielgruppe
Das Thema Pflegeberatung hat in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr an Wichtigkeit zugenommen. Das liegt zum einen an der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, aber auch daran, dass seit 2009 alle Pflegebedürftigen einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ausgebildete Pflegeberater*innen haben.
Als Pflegeberater*in unterstützen Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei der Auswahl und Inanspruchnahme aller notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen. Die Pflegeberatung gibt den Pflegebedürftigen in ihren oft komplexen Problemlagen Orientierung und Transparenz, so dass sie einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bekommen.